Das Trademark Clearinghouse (TMCH) ermöglicht es Markeninhabern, ihre Markenrechte bei der Einführung der neuen Top-Level-Domains wie .koeln und .cologne zentral durchzusetzen und zu einem sehr frühen Zeitpunkt ihre Markennamen bereits zu registrieren.
MingDomain kooperiert beim TMCH-Service mit der Firma PartnerGate, die sich darauf spezialisiert hat und einen besonders einfachen Anmeldeprozess anbietet, bei dem lediglich die Angabe von Markenname und Registernummer erforderlich ist. Alle vom TMCH benötigten Daten werden anschließend selbständig ergänzt. Die ansonsten erforderliche aufwändigere Anmeldung über die Website des Trademark Clearinghouse entfällt hierdurch.
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Leistungen des Trademark Clearinghouse
- Zentrale Datenbank für eingetragene Markenrechte
- Wiederkehrende Authentifizierung und Validierung der Marke
- Eintragung für 1, 3 oder 5 Jahre
- Berechtigung für die Teilnahme an allen Sunrise-Phasen
- Trademark Claims Service für den passiven Markenschutz
Sunrise Service
Die Eintragung im TMCH ist bei Einführung der neuen Top-Level-Domains Voraussetzung für die Teilnahme an der ersten Registrierungsphase. Diese 30-tägige Registrierungsphasen für Rechteinhaber wird auch Markenphase oder Sunrise-Phasen genannt und dient bei Registrierung von Markendomains dem aktiven Markenschutz.
Funktionsweise:
- TMCH authentifiziert Kontaktdaten der Markeninhaber
- TMCH verifiziert Markeneinträge bei Markenregistern
- TMCH prüft den erforderlichen Nutzungsnachweis für Marke
- TMCH trägt Marke in zentraler TMCH-Datenbank ein
- Die Domain Registries, wie die der Kölner Domains, validieren automatisch Markenrechte von Markeninhabern in allen Sunrise-Phasen
In den Sunrise-Phasen kann der beim TMCH eingetragene Markeninhaber mit Hilfe eines elektronischen Zertifikats, in Form einer signierte Datei – Signed Mark Data (SMD) –, seine Berechtigung bei der Registrierung des Markennamens bzw. der Labels unter einer neuen TLD nachweisen. Dieses elektronische Zertifikat ist grundsätzlich bei jedem beliebigen Registrar und für alle neuen TLDs gültig, die aufwändige Validierung je Domain-Registrierung entfällt.
Trademark Claims Service
Nach jeder Sunrise-Phase folgt die sog. „General Availability“, in der die Registrierung einer neuen Top-Level-Domain für jedermann ohne Nachweis von Markenrechten möglich wird. Für die beantragte Laufzeit der TMCH-Eintragung bietet der Trademark Claims Service des TMCH eine Warn-/Hinweisfunktion und gewährleistet damit einen passiven Markenschutz.
Funktionsweise:
- TMCH warnt potentielle Registranten im Domainregistrierungsprozess bei eingetragenen Marke (Hinweis auf mögliche Markenrechtsverletzung)
- TMCH informiert Markeninhaber über Domainregistrierungen, die mit ihrer Marke identisch sind
Die Nutzung des Trademark Claims Service ist auch ohne Nutzungsnachweis für eine Marke möglich. Hierdurch wird jedoch die Registrierung von Markendomains durch Dritte nicht verhindert.